Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fabian Henseler Energieberatung | henergy
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Fabian Henseler Energieberatung | henergy („der Anbieter“) und dem Auftraggeber in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen im Bereich der Energieberatung, insbesondere für Bestandsaufnahme, Vor-Ort-Termine, Beratungsberichte, individuellen Sanierungsfahrplan, Heizlastberechnungen, Energieausweise, GModG-Nachweise sowie förderbezogene Beratungs- und Unterstützungsleistungen, soweit diese im Angebot ausdrücklich vereinbart sind.
(1) Soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist, ist der Anbieter an sein Angebot für die Dauer von vier Wochen ab Angebotsdatum gebunden.
(2) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots mittels schriftlicher Beauftragung, Bestätigung in Textform oder elektronischer Zustimmung des Auftraggebers zustande.
(3) Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
(4) Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.
(1) Gegenstand des Vertrages sind ausschließlich die im Angebot, Auftrag oder in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich genannten Energieberatungsleistungen.
(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und, soweit vereinbart, durch entsprechend qualifizierte Energie-Effizienz-Experten.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Unterauftragnehmer einzusetzen.
(4) Soweit Förderleistungen, Fördermittelservice, Kommunikation mit Förderstellen oder die Erstellung bestimmter Nachweise vereinbart sind, gelten diese nur im ausdrücklich beauftragten Umfang.
(5) Nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführte Leistungen sind nicht geschuldet.
(1) Die Leistungen des Anbieters beschränken sich auf die energetische Beratung des vertragsgegenständlichen Objekts.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet der Anbieter insbesondere nicht:
(3) Skizzen, Konzepte, Empfehlungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen des Anbieters dienen ausschließlich der energetischen Bewertung und Beratung. Sie ersetzen keine Fachplanung und dürfen nicht ohne gesonderte fachliche Prüfung als unmittelbare Grundlage für bauliche Umsetzungsmaßnahmen verwendet werden.
(4) Aussagen zu Maßnahmen am Gebäude erfolgen ausschließlich unter energetischen Gesichtspunkten. Eine weitergehende technische, rechtliche oder genehmigungsrechtliche Prüfung ist vom Auftraggeber gesondert zu veranlassen.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm bereitgestellten Daten, Pläne, Grundrisse, Angaben zum Gebäude sowie sonstigen Informationen inhaltlich richtig, aktuell und vollständig sind.
(3) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und Angaben auf sachliche oder rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zu überprüfen, soweit eine solche Prüfung nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist.
(4) Der Auftraggeber hat erforderliche Mitwirkungshandlungen, insbesondere Terminabstimmungen, Zugang zum Objekt, Ansprechpartner vor Ort und erforderliche Freigaben, rechtzeitig sicherzustellen.
(5) Unterlässt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen, gehen hieraus entstehende Verzögerungen und Mehraufwände nicht zulasten des Anbieters.
(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass für Vor-Ort-Termine und Begehungen alle tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen und der Zugang zum Objekt ungehindert möglich ist.
(2) Die Organisation und Verantwortung für Zutritt, Anwesenheit erforderlicher Personen sowie die Freigabe der zu begehenden Flächen liegt beim Auftraggeber.
(3) Vereinbarte Termine sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Fixtermine.
(4) Dem Anbieter obliegen keine eigenen Verkehrssicherungspflichten für das vertragsgegenständliche Objekt oder dessen Innen- und Außenflächen.
(5) Ist eine Begehung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur eingeschränkt möglich, kann der Anbieter hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert abrechnen.
(1) Leistungen, die nicht ausdrücklich vom Anbieter geschuldet sind, werden ausschließlich vom Auftraggeber selbst bei Dritten beauftragt. Hierzu zählen insbesondere Leistungen von Handwerkern, Bauunternehmern, Architekten, Fachplanern, Ingenieuren, Sachverständigen oder sonstigen Ausführenden.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, eigene Leistungspflichten ganz oder teilweise durch Unterauftragnehmer erfüllen zu lassen.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot oder der gesonderten Preisvereinbarung.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um einen pauschalen Festpreis für die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
(3) Rechnungen sind mit Zugang fällig und innerhalb von sieben Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Die Rechnungsstellung kann in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail als PDF-Dokument, erfolgen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, vor Leistungserbringung eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
(6) Zusätzliche, geänderte, wiederholte oder durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers veranlasste Leistungen werden gesondert vergütet. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Berechnung auf Stundenbasis.
(1) Sofern Fördermittelberatung, Förderbegleitung oder Kommunikation mit Förderstellen Vertragsgegenstand ist, erbringt der Anbieter diese Leistungen ausschließlich im vereinbarten Umfang.
(2) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Bewilligung, Auszahlung oder Beibehaltung einer Förderung besteht nicht. Auf Förderungen besteht regelmäßig kein Rechtsanspruch.
(3) Die Einhaltung sämtlicher rechtlicher, tatsächlicher und objektspezifischer Fördervorgaben, soweit diese über die ausdrücklich beauftragte Leistung des Anbieters hinausgehen, obliegt dem Auftraggeber.
(4) Der Vergütungsanspruch des Anbieters besteht unabhängig davon, ob eine Förderung bewilligt, ausgezahlt, gekürzt, zurückgenommen oder versagt wird, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(1) Soweit die vertraglich geschuldete Leistung werkvertragliche Elemente enthält, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten und im Wesentlichen mangelfreien Leistungen abzunehmen.
(2) Beratungsberichte, Sanierungsfahrpläne, Energieausweise, Berechnungen oder sonstige Dokumentationen gelten als zur Abnahme bereitgestellt, sobald sie dem Auftraggeber in Textform oder digital übermittelt wurden und eine etwaig vereinbarte Erläuterung erfolgt ist.
(3) Werden Leistungsstufen vereinbart oder einzeln abgrenzbare Leistungsteile erbracht, kann der Anbieter Teilabnahmen verlangen.
(4) Unterzeichnet der Auftraggeber eine Leistungs- oder Durchführungsbestätigung, gilt dies als Abnahme der jeweiligen Leistungsstufe.
(1) Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, Daten und Informationen.
(3) Eine Haftung für Baukostenüberschreitungen, Ausführungsmängel, Genehmigungsfähigkeit, Förderbewilligungen oder wirtschaftliche Erfolge besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich übernommen wurde.
(5) Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(1) Sämtliche vom Anbieter im Rahmen der Dienstleistung erstellten Unterlagen, Konzepte, Berechnungen, Texte, Skizzen, Pläne, Fotografien und sonstigen Dokumente bleiben urheberrechtlich geschützt.
(2) Der Auftraggeber erhält an diesen Unterlagen lediglich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den unmittelbaren Zweck der vertraglich vereinbarten Energieberatung des betreffenden Objekts.
(3) Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Weitergaben an Dritte oder sonstige Nutzungen außerhalb des Vertragszwecks sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig, soweit sie nicht gesetzlich zwingend erlaubt sind.
(4) Die Unterlagen dürfen nicht entstellt, auszugsweise sinnverändernd verwendet oder als Ersatz für Fachplanung, Ausschreibung oder Ausführung eingesetzt werden.
(1) Das Recht des Auftraggebers zur freien Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(2) Im Falle einer freien Kündigung hat der Anbieter Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Kündigungen und Rücktritte bedürfen mindestens der Textform.
(4) Soweit gesetzlich zulässig, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten, wenn bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände eintreten, die unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen, oder wenn unvorhersehbar keine ausreichenden Kapazitäten zur Leistungserbringung vorhanden sind. Bereits empfangene Vergütungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall erstattet.
(1) Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, sofern der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
(3) Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung in Textform.
(4) Verlangt der Verbraucher, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt, hat er im Widerrufsfall Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
(5) Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.
(6) Diesen AGBs liegt eine Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular mit Anlage 1 bei.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nur, soweit dies zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung und Abwicklung erforderlich ist.
(2) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Dritte eingebunden werden, dürfen personenbezogene Daten an diese übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich zulässig ist.
(3) Der Auftraggeber hat die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und sonstige Betroffenenrechte nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(4) Ergänzend gelten die gesonderten Datenschutzhinweise des Anbieters.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und dieser AGB bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Fabian Henseler Energieberatung, 0151 555 933 62, fabian@fabianhenseler.de)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu können Sie das anliegende Muster verwenden; dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An Fabian Henseler Energieberatung | henergy, Pastor-Busenbender-Straße 23, 56072 Koblenz, fabian@fabianhenseler.de:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*):
– Name des/der Verbraucher(s):
– Anschrift des/der Verbraucher(s):
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.